Sport Austria setzt sich als Interessenvertretung des Sports für bestmögliche Rahmenbedingungen des Sports ein. Dazu zählen auch die finanziellen Rahmenbedingungen. Durch Inflation und Teuerung ist es notwendig, die Investition in den Sport zu erhöhen, damit dieser seine wirtschaftliche, gesellschaftliche und gesundheitspolitische Rolle erfüllen kann.
Lange hat Sport Austria darum gekämpft, Ende 2022 ist die Grundsatzentscheidung gefallen: Die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE), 2009 eingeführt, aber seither nie erhöht, wurde mit 1.1.2023 von maximal 540 Euro auf 720 Euro pro Monat und die Tagesgrenze von maximal 60 auf 120 Euro angehoben. Gleichzeitig wurde eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt. Zu melden werden die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins/Verbands sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer der Empfänger:innen und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde, sein. Die Meldung muss im Folgejahr (d.h. erstmal 2024) bis spätestens Ende Februar erfolgen.
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