Sport Austria administriert sämtliche Koordinationen gem. § 20 BSFG 2017 zwischen den Bundes-Sportfachverbänden, den Dachverbänden und dem Österreichischen Behindertensportverband.
Gem. § 20 (1) Z1 lit. a und b BSFG 2017 sind die Dachverbände dazu verpflichtet, sich bei ihren sportartspezifischen Programmen und Maßnahmen, insbesondere bei der Abwicklung von Trainingslagern und Meisterschaften, sowie bei sportartenspezifischen Maßnahmen im Kinder- und Nachwuchsbereich untereinander und mit dem jeweils zuständigen Bundes-Sportfachverband zu koordinieren. Mindestens einmal jährlich hat ein Koordinationstreffen zwischen den Bundes-Sportfachverbänden und den zuständigen VertreterInnen der Dachverbände stattzufinden.
Gem. § 20 (1) Z2 lit. a BSFG 2017 ist der Österreichische Behindertensportverband dazu verpflichtet sich bei seinen Vorhaben zur Entwicklung von Angeboten im Breitensport für Menschen mit Behinderung mit den Bundes-Sportdachverbänden zu koordinieren.
Gem. § 20 (1) Z3 lit. a BSFG 2017 sind die Bundes-Sportfachverbände dazu verpflichtet sich bei ihren Maßnahmen im Behindertensport sowie zur Inklusion von Menschen mit Behinderung mit dem Österreichischen Behindertensportverband zu koordinieren (erfolgte in der Inklusionskonferenz am 16.05.2024) bzw. gem. § 20 (1) Z3 lit. b BSFG 2017 sich bei ihren sportartspezifischen Schulkooperationen in der Altersgruppe unterhalb der Sekundarstufe I mit den Dachverbänden zu koordinieren.
Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich (ASKÖ)
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