Im Sommer 2022 wurden massenweise Schadenersatzforderung gegen Webseitenbetreiber:innen wegen der Verwendung von Google Fonts in Umlauf gebracht. Davon waren auch Sportvereine und -verbände betroffen. Solltest du auf deiner Webseite Google Fonts verwenden, setze dich bitte mit deinem/deiner IT-Dienstleister:in in Verbindung und nimm eine technische Überprüfung der Webseite vor. Wenn die von Google angebotene „dynamische“ Variante verwendet wird, ist diese unbedingt auf die „lokale“ umzustellen. Wenn du bereits eine Schadenersatzforderung erhalten hast, empfehlen wir die Forderung, da diese unserer Rechtsmeinung nach unbegründet ist, zu bestreiten. Dazu findest du hier ein entsprechendes Muster-Antwortschreiben
Hingegen muss das Auskunftsbegehren gemäß Art 15 DSGVO, das in dem Anwaltsschreiben gestellt wird, beantwortet werden. Dies sollte aber erst erfolgen, wenn die Anwaltskanzlei, wie im Muster-Antwortschreiben gefordert, eine entsprechende Vollmacht übermittelt und die Identität des/der Mandant:in nachgewiesen hat. Sollte deine Überprüfung ergeben, dass du gar keine Daten des/der Mandant:in verarbeitet habst, ist es ausreichend eine „Negativauskunft“ zu erteilen. Wurden hingegen Daten des/der Mandant:in verarbeitet, ist eine entsprechend Auskunftserteilung fristgerecht zu übermitteln. Ein Vorlage dafür findest du z.B. auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich
Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass diese Rechtsauskunft und das zur Verfügung gestellte Muster-Antwortschreiben ausschließlich deiner Information dienen. Diese wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sport Austria kann für deren Vollständigkeit und Richtigkeit dennoch keine Haftung übernehmen.