Heute Mittag stellten BM a.D. Rudolf Hundstorfer, Präsident der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (BSO), gemeinsam mit Sportminister Mag. Hans Peter Doskozil und SPÖ-Sportsprecher Abg.z.NR Hermann Krist, den Entwurf des neuen Bundes-Sportförderungsgesetzes im Rahmen einer Pressekonferenz im Haus des Sports vor.
BSO-Präsident Hundstorfer: „Der gemeinsame Prozess mit dem Sportminister, in den die BSO ihre Expertise eingebracht hat, war sehr konstruktiv. Mein Dank gilt unseren Mitgliedern für deren Engagement und die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. In diesem bleibt die Autonomie des organisierten Sports gewahrt, da dieser in den Gremien der Bundes Sport GmbH die Mehrheit hat. Zudem wird der Verwaltungsaufwand reduziert und die Planungssicherheit für die Sportverbände erhöht.“
Im Mittelpunkt des neuen Gesetzes stehen die Struktur- und Prozessoptimierung der Bundes-Sportförderung. Dabei soll die österreichische Sportstrategie künftig von Bundesminister, LändervertreterInnen und VertreterInnen des organisierten Sports gemeinsam erstellt und die gesamte Bundes-Sportförderung in einer Serviceeinrichtung, der „Bundes Sport GmbH“, zusammengefasst werden.
Durch die Koordinationsrolle der Bundes Sport GmbH – auch über die Sportinfrastruktur der Bundes-Sporteinrichtungen und die sportmedizinische und sportwissenschaftliche Betreuung des Bundes – werden die Wirkung der finanziellen Förderung und die Voraussetzungen für die SportlerInnen weiter optimiert.
Zusätzlich wird die Planungssicherheit durch die Verlängerung der Förderzeiträume auf vier Jahre deutlich erhöht. Außerdem führt die quartalsweise Auszahlung der Fördermittel zum Wegfallen von Finanzierungsengpässen bei den Sportverbänden. Die Förderung erfolgt nach dem Leistungsprinzip nach Vorlage von Konzepten für den Förderzeitraum – für olympische und nicht-olympische Sportarten wie auch für alle übrigen Verbände.
Die Einbindung der Expertise der VertreterInnen des organisierten Sports in die Struktur der Bundes Sport GmbH erfolgt über deren Organe. In weiterer Folge wird auch die Abstimmung und Zusammenarbeit im Sport zwischen den Bereichen Breitensport, Leistungs- und Spitzensport sowie Sport mit Behinderung vertieft.
Die Fördermittelabrechnung wird durch zeitgemäße stichprobenartige Kontrollen vereinfacht und beschleunigt und die Aufbewahrungsfrist – und somit der Verwaltungsaufwand – von 10 auf 7 Jahre reduziert (Zustimmung des Bundesministers erforderlich). Im Sinne der Transparenz wird die Öffentlichkeit über die Förderungen im Internet informiert.