Der Sport lebt nicht zuletzt von klaren Regeln. Was aber tun, wenn es für ihn keine (eindeutigen) gibt?
Ein/e in einem Verein mit Dienstvertrag angestellte/r TrainerIn übernimmt für wenige Wochen im Jahr die Betreuung einer Nachwuchs-Nationalmannschaft. Kann man diesem/dieser einen Werkvertrag oder zumindest einen freien Dienstvertrag geben? Oder: Ein/e VerbandstrainerIn fährt mit NachwuchssportlerInnen auf Trainingslager ins Ausland. Die SportlerInnen sind teilweise noch jünger als 14 Jahre alt. Ist die Aufsichtspflicht des Trainers/der Trainerin rund um die Uhr gegeben? Handelt es sich um Vollarbeitszeit und wie können dabei maximale Tagesarbeitszeiten oder Wochenarbeitszeiten eingehalten werden?
Die Problematik ist freilich (alt)bekannt, allein, gelöst ist sie noch nicht wirklich. Aus den Besonderheiten des Sports ergeben sich Fragen über Fragen, die Vereine und Verbände berücksichtigen und lösen müssen, ehe sie zur Tat schreiten können. Und das Pikante daran: Für viele Fragen gibt es aktuell gar keine passenden Antworten. Nicht wenig ist nach wie vor Auslegungssache.
Der Gesetzgeber kennt die Problematik freilich bestens und längstens. Es gibt dazu auch einen Entschließungsantrag durch die Parlamentsparteien, der zur Folge hatte, dass von FachexpertInnen des Arbeitsrechts zwei Versionen für ein Berufssportgesetz erarbeitet wurden, die schließlich an der Unterscheidung zwischen selbständigen und unselbständigen SportlerInnen und an der Frage der Regelungsreichweite politisch gescheitert sind. Seitdem sind die Herausforderungen für den Sport nicht weniger geworden. Kein Wunder also, dass sich die essentielle Forderung nach einem Berufssportgesetz einmal mehr im Forderungskatalog der BSO befindet. Was für andere Berufsgruppen (z.B. Journalisten, Schauspieler) eine Selbstverständlichkeit ist, nämlich eine gesetzliche Regelung ihrer spezifischen Besonderheiten, ist den heimischen SportlerInnen bislang verwehrt geblieben, obwohl sie eine ähnlich große Gruppe darstellen.
Hoffnung macht der Umstand, dass der Forderung nach einem Berufssportgesetz bei der jüngsten Parteienbefragung durch die BSO alle aktuellen Nationalratsparteien positiv gegenübergestanden sind. Erfreulich auch: Die Bundesländer unterstützen den Forderungskatalog der Bundes-Sportorganisation an die nächste Bundesregierung ebenfalls. Das ergab das Treffen der LandessportreferentInnen mit Bundesminister Eduard Müller in Wr. Neustadt.
BSO-Vizepräsident Dr. Leo Windtner: „Was fehlt, ist ein Berufssportgesetz, das den Vereinen und Verbänden Rechtssicherheit garantieren und Arbeiten in Graubereichen ersparen würde. Daher nehmen wir die Politik hier in die Pflicht und fordern von der nächsten Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz, das die Besonderheiten des Sports regelt.“