Sport Austria-Präsident Hans Niessl hat am Wochenende die österreichischen Tennis-Staatsmeisterschaften in Oberpullendorf besucht: "Ein großes Dankeschön an die Familie Kurz, die diese Veranstaltung schon zum 12. Mal organisiert hat und Gratulation an die Staatsmeister, Julia Grabher und Dennis Novak, die tolles Tennis geboten haben. Generell war es schön, wieder Sport mit Publikum erleben zu können."
Diesbezüglich regt Niessl ein Umdenken bei den "absoluten" ZuseherInnenzahlen im Herbst an und plädiert für Verordnungsänderungen bei Bewerben mit offenen TeilnehmerInnenfeldern: "Derzeit können etwa Triathlon-Bewerbe nur eingeschränkt abgehalten werden!" Seit 1. Juli sind für Veranstaltungen im Freiluftbereich, wie eben zuletzt bei den Tennis-Staatsmeisterschaften, bei zugewiesenen Sitzplätzen 500 BesucherInnen erlaubt. Ab 1. September will die Bundesregierung unter gewissen Auflagen sogar 5000 in der Halle und 10.000 ZuseherInnen bei Freiluftveranstaltungen zulassen. Nun schlägt Niessl vor, "von einer absoluten Zahl wegzukommen und die erlaubte ZuseherInnenzahl immer in ein Verhältnis mit dem Fassungsvermögen und den infrastrukturellen Gegebenheiten der Sportplätze, Stadien und Hallen zu setzen. Mit 10.000 ZuseherInnen wäre ein Happel-Stadion praktisch leer, aber ein anderes prall gefüllt", meint Niessl und spricht noch eine andere Problematik der derzeit gültigen Verordnungen an.
"Wir haben derzeit das große Thema, dass bei offenen TeilnehmerInnenfeldern ohne zugewiesene Plätze die SportlerInnen zur Obergrenze (100 Personen, Anm.) zählen. Deshalb sind beispielsweise Triathlonbewerbe nur eingeschränkt möglich. Es sollte also auf Verordnungen hingearbeitet werden, in denen klar von ZuseherInnen und SportlerInnen unterschieden wird. Derzeit ist das nur der Fall, wenn das TeilnehmerInnenfeld klein bzw. gedeckelt und unbedingt notwendig ist. Wie etwa 22 SpielerInnen beim Fußball", erklärt Niessl und fügt noch hinzu: "Alles in allem braucht es einen verstärkten Austausch mit dem organisierten Sport, um klarer formulierte, praxisorientierte Verordnungen zu erreichen, die von unseren VereinsfunktionärInnen ohne JuristInnen umgesetzt werden können."
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