Vor der morgigen Bekanntgabe der weiteren Maßnahmenschritte im Kampf gegen die Omikron-Variante des Corona-Virus appelliert Sport Austria-Präsident Hans Niessl, praxisgerechte Quarantäneregeln einzuführen und weitere Sport-Lockdowns zu vermeiden.
Niessl: "Die Pandemie hat Österreichs Sport bislang viele Mitglieder gekostet. Ein weiterer Lockdown würde die Bestrebungen, diese Menschen für den organisierten Sport zurückzugewinnen, unterlaufen. Das wäre fatal für unsere Vereine, aber natürlich auch für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung. Gerade jetzt sind Sport und Bewegung für die physische und psychische Gesundheit von großer Bedeutung. Besonders für Kinder und Jugendliche. Deshalb ist auch zu begrüßen, dass die Schulen am Montag ins neue Jahr starten."
Aber nicht nur ein Lockdown könnte den pandemiebedingten Trend des Mitgliederrückgangs fortsetzen, auch die Omikron-Quarantäneregeln machen Österreichs Sport zu schaffen. Und hier vor allem den Teamsportarten. Die ursprüngliche Variante, dass bei Auftreten eines Falles eine gesamte Mannschaft ohne Möglichkeit des Freitestens für 14 Tage in Quarantäne geschickt wird, hätte wohl die Einstellung des Teamsports im Winter bzw. im Frühjahr bedeutet.
Doch auch die Regelung, dass eine 5-tägige Quarantäne über die gesamte Mannschaft verhängt wird – mit der Möglichkeit ab Tag 6 eine Freitestung zu absolvieren – stellt den Sport vor schier unlösbare Probleme: Im Breiten-, Jugend- und Kindersport würde das dazu führen, dass viele Spieler:innen und Betreuer:innen (ähnlich wie nach Lockdown 1) dem Sport abhanden kämen, weil eine Quarantäne für sie und ihre Familie im Hinblick auf berufliche Verpflichtungen nicht vertretbar wäre. Im Spitzensport würden Regelungen dieser Art Bewerbe praktisch undurchführbar machen. Aus diesen Gründen wäre eine andere - bundesweite - Vorgehensweise wichtig.
Die Teamsportverbände und Sport Austria haben deshalb beim Gesundheitsministerium einen praxistauglichen Vorschlag deponiert: Demnach sollte bei Auftreten eines Omikron-Falles die Kontaktpersonen (Spieler:innen, Betreuer:innen, Schiedsrichter:innen etc.) als K2-Personen eingestuft werden, sofern sie den 2G-Status gemäß §2 der jeweils aktuellen Verordnung erfüllt. Niessl: "Damit wäre das Risiko der Weitergabe des Virus geringer, aber gleichzeitig sichergestellt, dass der Trainings- und Spielbetrieb fortgeführt werden kann. Quarantäne-Vorschriften dürfen nicht zu einem Quasi-Sport-Lockdown durch die Hintertüre führen! Deshalb hoffen wir, dass dieser Vorschlag umgesetzt wird!"
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