Sport Austria-Präsident Hans Niessl begrüßt den von Sportminister Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner vorgestellten Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Sportvereine: "Das ist ein erfreulicher Start ins neue Jahr! Diese Maßnahme hilft, die Vielfalt unserer Sportkultur aufrecht zu erhalten."
Kogler und Brunner haben am 13.1. nach einem Treffen im Haus des Sports mit den Sport-Landesräten aus Wien (Peter Hacker), Niederösterreich (Jochen Danninger), dem Burgenland (Heinrich Dorner) und aus Oberösterreich (Markus Achleitner) bekannt gegeben, dass gemeinnützigen, sportstättenbetreibenden Sportvereinen für das Jahr 2022 40 Prozent und für das Jahr 2023 70 Prozent der Energie-Mehrkosten ersetzt werden sollen.
Bisher war es im Rahmen des Energiekostenzuschuss der Bundesregierung für Unternehmen lediglich für einige gemeinnützige Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit möglich, eine Förderung zu erhalten - wir haben Ende 2022 darüber informiert. Die Voranmeldung war von 7. bis 21. November 2022 möglich. Unternehmen/Verbände/Vereine, die sich angemeldet hatten, haben mittlerweile eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung erhalten.
In diesem Zusammenhang haben wir in Kooperation mit dem Österreichischen Tennisverband von der Steuerberatungskanzlei „TPA“ einen Leitfaden zum Energiekostenzuschuss der Bundesregierung für Unternehmen aufbereiten lassen und unseren Mitgliedern übermittelt.
Nähere Details Energiekostenzuschuss der Bundesregierung für Unternehmen finden Sie auch auf der Website der aws: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/
Im Rahmen eines neuen Kommunalen Investitionsprogramms 2023 für Gemeinden werden vom Bund für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt 1.000 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon ist die eine Hälfte für Maßnahmen zur Energieeffizienz sowie zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger und die andere Hälfte für Investitionsprojekte, die an die Kriterien des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 angelehnt sind, vorgesehen. Darüber hinaus können die Gemeinden aus beiden 500 Millionen Euro-Töpfen wiederum maximal 5 % der ihr zur Verfügung stehenden Zuschüsse an gemeinnützige (z.B. SPortvereine), mildtätige oder kirchliche Organisationen vergeben, damit diese ihre gestiegenen Energiepreise decken können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMF: https://www.bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/kommunales-investitionsprogramm.html